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Arbeitsmedizin               

 

         

 

Gestellung eines Betriebsmediziners

Bestandsaufnahme vor Ort mit Bericht, Maßnahmenplan und Durchsprache mit der Geschäftsführung und anderen verantwortlichen Personen
Betreuung Ihres Unternehmens durch regelmäßige Besuche in Anlehnung an die Einsatzzeiten gemäß BGV A7 (vormals VBG 123)
Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz (STAFA bzw. Gewerbeaufsichtsämtern) und Vertretern der Berufsgenossenschaften
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen

 

 20.01.2005         

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Stand: 20.01.2005