 | Bestandsaufnahme vor Ort mit Bericht, Maßnahmenplan und Durchsprache mit der
Geschäftsführung und anderen verantwortlichen Personen |
 | Betreuung Ihres Unternehmens durch regelmäßige Besuche in Anlehnung an
die Einsatzzeiten gemäß BGV A7 (vormals VBG 123) |
 | Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit |
 | Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit den Staatlichen Ämtern für
Arbeitsschutz (STAFA bzw. Gewerbeaufsichtsämtern) und Vertretern der
Berufsgenossenschaften |
 | Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen |