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Arbeitssicherheit               

 

         

Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bestandsaufnahme vor Ort mit Bericht, Maßnahmenplan und Durchsprache mit der Geschäftsführung und anderen verantwortlichen Personen
Betreuung Ihres Unternehmens durch regelmäßige Besuche in Anlehnung an die Einsatzzeiten gemäß BGV A6 (vormals VBG 122)
Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsmediziner
Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit den Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz (STAFA bzw. Gewerbeaufsichtsämtern) und Vertretern der Berufsgenossenschaften
Vermittlung bei Behördenkontakten
Gestaltung von Arbeitsschutzausschusssitzungen
 

 20.01.2005         

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Stand: 20.01.2005