 | Bestandsaufnahme vor Ort mit Bericht, Maßnahmenplan und Durchsprache mit der
Geschäftsführung und anderen verantwortlichen Personen |
 | Betreuung Ihres Unternehmens durch regelmäßige Besuche in Anlehnung an
die Einsatzzeiten gemäß BGV A6 (vormals VBG 122) |
 | Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsmediziner |
 | Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit den Staatlichen Ämtern für
Arbeitsschutz (STAFA bzw. Gewerbeaufsichtsämtern) und Vertretern der
Berufsgenossenschaften |
 | Vermittlung bei Behördenkontakten |
 | Gestaltung von Arbeitsschutzausschusssitzungen |